Autoreise Slowenien Kroatien Dalmatien
Pyhrn Autobahn
Verkehrs-Info
Kroatien Reisepass
Slowenien Reisepass

Nürnberg
Regensburg
Straubing
Passau
Wels
Spielen
Graz
Maribor
Ljubljana
Zagreb
Plitvice
Zadar
Biograd
Sibenik
Split
Dubrovnik
Korcula
Family-Shop
Empfehlungen
Impressum




Verkehrsinformation, Kroatien, Reisepass Kroatien, Slowenien, Reisepass, Visum, Währungen, Kreditkarten

Verkehrsinformation
Slowenien und Kroatien


Kroatien

Slowenien

ADAC Notruf

Tel. 00385 (01) 3636666 und 363 60 00.
Bei Anrufen aus Zagreb ist die Vorwahl wegzulassen.

Die Straßenwacht des kroatischen Automobilclubs (HAK) können Sie rund um die Uhr unter der NOTRUFNUMMER 987 erreichen. (deutschsprachig in Zagreb)

Die Hilfeleistung am Fahrzeug sowie Anfahrt- und Rückfahrtstrecke bis zu 10 km sind für ADAC-Mitglieder kostenlos. Kreditbriefe aus der ADAC-Plus Mitgliedschaft werden anerkannt. ADAC-Partnerclub ist der Hrvatski Autoklub (HAK), 10000 Zagreb, Draskoviceva 25, Tel. 01/4554433, Fax 4613040.

Tel. 00385 (01) 336500
Notruf 987 (wird von Zagreb mitbetreut)

Der Straßenhilfsdienst des AMZS ist rund um die Uhr unter der NOTRUFNUMMER 987 erreichbar, die Hilfeleistung ist kostenpflichtig. ADAC-Schutzbrief wird anerkannt. ADAC-Partnerclub Auto-Moto Zveza Slovenije (AMZS), Dunajska 112, 1000 Ljubljana, Telefon (061) 1890600, Fax 342378.

Die Hilfeleistung vor Ort oder das Abschleppen zur nächsten Werkstatt ist im Rahmen der ADAC PlusMitgliedschaft kostenlos. Die entsprechenden Kreditbriefe werden anerkannt.

Slowenien Kroatien Reisepass Visum

Kein Visum benötigt bis 90 Tage. Der Reisepass ist vorgeschrieben, wenn darin mitreisende Kinder eingetragen sind. Der Reisepass muss während des Auffenthaltes gültig sein. Staatsangehörige folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis / Identitätskarte einreisen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz. Einreise mit Kindern. Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Allgemein benötigen deutsche Kinder einen Kinderausweis (mit aktuellem Lichtbild). Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreich: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Schweiz: Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
Kein Visum nötig bis 30 Tage Auffenthalt.
Für die Einreise nach Slowenien benötigt man lediglich einen gültigen Personalausweis, sofern man nicht länger als 30 Tage Aufenthalt hat. Ein Reisepass gewährt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Der Reisepass ist vorgeschrieben, wenn darin mitreisende Kinder eingetragen sind. Der Reisepass muss während des Auffenthaltes gültig sein. Staatsangehörige folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis / Identitätskarte einreisen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz. Einreise mit Kindern. Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Allgemein benötigen deutsche Kinder einen Kinderausweis (mit aktuellem Lichtbild). Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreich: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Schweiz: Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Währungen Wechselkurse Zahlungsmittel Kreditkarte

Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 Euro oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, diesen Betrag schriftlich und unaufgefordert beim Grenzzollamt des EU Landes, in dem die Ein- oder Ausreise statt findet anmelden. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung (HKN) ist auf 15.000 Kn beschränkt. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt. Es besteht Deklarationspflicht für Beträge ab einem Gegenwert von 40.000 Kn.
Wechselkurs in Kroatien Okt06. 1 Euro = 7,43 KN Die meisten größeren Kreditkarten American Express, Diners Club, Eurocard/Mastercard und Visa werden in vielen Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert.
Währung 1 Euro = 100 Cents. Die Euro-Einführung fand am 1. Januar 2007 statt. Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 Euro oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, diesen Betrag schriftlich und unaufgefordert beim Grenzzollamt des EU Landes, in dem die Ein- oder Ausreise statt findet anmelden. Kreditkarten American Express , Eurocard , MasterCard, Visa und Diners Club werden in Hotels und größeren Geschäften angenommen.

Geschwindigkeit Verkehrsbestimmungen

Innerorts 50 km/h, Außerorts 90 km/h, Schnellstraßen 110 km/h, Autobahnen 130 km/h. Für Fahranfänger mit Fahrprüfung vor weniger als 2 Jahren gelten Außerorts 80 km/h, 100 km/h auf Schnellstrassen 110 km/h auf Autobahnen.
Für Gespanne gelten außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h. Schulbusse dürfen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen nicht überholt werden. Linienbusse haben Vorrang beim Einfädeln. Schienenfahrzeuge haben Vorrang. Es muss während des gesamten Überholvorganges geblinkt werden. Ein Set Reservelampen ist mitzuführen. Reservesprit darf weder ein- noch ausgeführt werden. Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt. Autofahrer müssen auch tagsüber das Licht einschalten. Die Lichtpflicht gilt auf allen Straßen sowohl außerhalb als auch innerhalb geschlossener Ortschaften.
Innerorts 50 km/h, Außerorts 90 km/h, Schnellstraße 100 km/h, Autobahnen 130 km/h
Tagsüber muß das Abblendlicht eingeschaltet sein. Beim Überholen während des gesamten Vorgangs blinken. Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten. Beim Abschleppen müssen Warndreiecke an der Front des schleppenden und am Heck des geschleppten Fahrzeugs angebracht sein.

Zum 1. Juli 2008 trat in Slowenien eine drastische Erhöhung der Autobahngebühr ein. Für Fahrzeuge bis 3,5 to kostet die Halbjahresvignette 35 Euro, die Jahresvigniette 55 Euro. Motorradfahrer müssen 17,50 oder 27,50 Euro zahlen. Die Verteuerung beträgt satte 350%. Eine billigere vier Wochen-Vignette gibt es nicht. Wer ohne Vignette auf entsprechenden Strecken fährt, riskiert ein Bussgeld von 300 bis 600 Euro.

Promillegrenze

Es gilt die Null-Promille-Grenze. Bei bis zu 0,5 Promille Blutalkohol-Gehalt muss mit Strafen von rund 195 Euro, bei mehr als 0,5 bis 1,5 Promille um die 260 Euro gerechnet werden. 0,5 Promille. Bei höherem Promillegehalt sind mehr als 125 Euro an Strafe zu zahlen.

Einreise mit dem Kraftfahrzeug

Führerschein und Kfz-Schein sind mitzuführen, die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.

Nach einem Unfall mit auffälligem Karosserieschaden unbedingt eine polizeiliche Unfallbestätigung ausstellen lassen.

Führerschein und Kfz-Schein sind mitzuführen, die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.

! Alle Angaben sind ohne Gewähr!